Ihr erfahrenes Expertenteam für alle Steuerfragen

Profitieren Sie von maßgeschneiderten Lösungen zur Optimierung Ihrer Steuerlast. Durch fundierte Expertise können Sie Steuerrisiken minimieren. 

Service

Das zunehmend komplexe Steuer- und Abgabensystem stellt viele Steuerpflichtige vor erhebliche Herausforderungen. Wir bieten Ihnen fundierte und verlässliche Unterstützung, um Ihnen Orientierung in allen steuerlichen Fragen zu geben.

In sämtlichen steuerlichen Belangen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner und entwickeln passgenaue Lösungen – unabhängig von der Größe Ihres Anliegens. Diskretion ist dabei für uns selbstverständlich.

Wir stellen sicher, dass sämtliche steuerrechtlichen Vorgaben präzise und termingerecht eingehalten werden. Unser Hauptaugenmerk liegt jedoch darauf, Konzepte zu erarbeiten, die unseren Mandanten eine steuerliche Entlastung bieten und ihre finanzielle Situation langfristig verbessern.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung zu Steuer- und Sozialversicherungsthemen
  • Erstellen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
  • Arbeitnehmerveranlagungen
  • Sonder- und Zwischenbilanzen
  • Vertretung vor Finanzbehörden
  • Unternehmensumstrukturierungen
  • Unterstützung bei Rechtsmitteln
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung

In der Gründungsphase begegnen Ihnen zahlreiche Herausforderungen und Fragestellungen. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung und fachkundige Begleitung in allen Phasen Ihrer Umsetzung.

Nutzen Sie frühzeitig unser Beratungsangebot, um Ihre Vorhaben zielgerichtet und erfolgreich zu realisieren.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Wahl der optimalen Rechtsform
  • Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Einschätzung der voraussichtlichen Steuerlast
  • Entwicklung und Strukturierung des Finanzwesens
  • Erstellung fundierter Geschäftspläne
  • Erstellung von Liquiditätsplänen und Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei Behördengängen und Anmeldungen

Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erstellen wir Analysen, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Unterstützung bei der Rechnungslegung und Vorbereitung Ihrer Dokumente
  • Strukturierung des Finanzwesens
  • Laufende Buchhaltung (monatlich, vierteljährlich, jährlich)
  • Individuell angepasste Auswertungen
  • Abgabenmeldungen an die zuständigen Stellen
  • Kostenanalysen
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Meldungen an das Statistische Zentralamt
  • Intrastat-Meldungen für den EU-Warenverkehr
  • Zwischenbesprechungen und Prognosen zur Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr

Die ordnungsgemäße Personalabrechnung erfordert umfassendes Fachwissen in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Steuerrecht. Um stets den aktuellen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, setzen wir auf kontinuierliche Aus- und Weiterbildung.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Gehaltsabrechnungen
  • Abrechnung der Mitarbeitenden
  • Verwaltung von Urlaubs- und Zeitausgleichsansprüchen
  • Stundenberechnungen
  • Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen
  • Meldungen an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse
  • Abgabenmeldungen an die zuständigen Behörden
  • Regelmäßige Updates zu gesetzlichen Neuerungen
  • Unterstützung bei Prüfungen durch Finanzbehörden

Team

News

Steuertipps zum Jahresende

Diese Tipps können helfen, Steuern bzw. Geld zu sparen.

Wie ist die neue Teilpension geregelt?

Inkrafttreten der neuen Teilpension mit 1. Jänner 2026.

Laufende Kontrolle des Postfaches im Unternehmensserviceportal

Auch bei steuerlicher Vertretung laufende Kontrolle des Postfaches im Unternehmensserviceportal erforderlich.

Voraussichtliche SV-Werte 2026

Höchstbeitragsgrundlage deutlich angehoben.

Klarstellungen des BMF zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern

Klarstellungen in den Lohnsteuerrichtlinien zur Trinkgeldbefreiung.

Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit – künftig auch weiterhin möglich?

Änderungen im Bereich des Arbeitslosengeldes ab 1. Jänner 2026.

Nationalrat beschließt Erhöhung des Investitionsfreibetrages

Die Bundesregierung hat bereits Anfang September angekündigt, den Investitionsfreibetrag im Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 auf 20 % bzw. 22 % anzuheben.

Jobs

Leider haben wir derzeit keine offenen Stellen bei Koch Steuerberatung. Wir freuen uns jedoch über Initiativbewerbungen von motivierten und qualifizierten Fachkräften. Wenn Sie gerne Teil unseres Teams werden möchten, senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen gerne per E-Mail zu. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!